Q: Sind Zahnarztrechnungen steuerlich absetzbar?

A: Zahnärztliche Behandlungskosten können steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“ abgesetzt werden, wenn die privat zu tragenden Kosten beim Zahnarzt eine bestimmte Höhe pro Jahr übersteigen. Die Höhe ist abhängig vom jeweiligen Jahreseinkommen. Die Regelung für derartige Aufwendungen bei Krankheit finden Sie in § 33 des Einkommensteuergesetzes.

Q: Was ist Kostenerstattung?

A: Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie es gewohnt, in der Zahnarztpraxis Ihre Krankenversichertenkarte bzw. Gesundheitskarte vorzulegen. Der Zahnarzt erhält so Ihre Versichertendaten und rechnet die Behandlung über die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit der Krankenkasse ab. Allerdings übernimmt die Krankenkasse nur bestimmte Therapien. Für Behandlungsmethoden, die über das Ausreichende, Zweckmäßige und Wirtschaftliche hinausgehen, können auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen keine Kosten übernommen werden. Einige Leistungen müssen vor der Behandlung genehmigt werden.

Wenn Sie von der Möglichkeit der Kostenerstattung Gebrauch machen, können Sie sämtliche zahnmedizinischen Leistungen in Anspruch nehmen. Sie brauchen ihre Versichertenkarte nicht mehr vorzulegen. Stattdessen erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Die Kasse erstattet die Kosten, die für die Behandlung über die Versichertenkarte angefallen wären. Sie kann vom Erstattungsbetrag Verwaltungskosten in Höhe von höchstens fünf Prozent abziehen. Etwaige Mehrkosten für aufwendige Behandlungen tragen Sie selbst. Haben Sie eine Zusatzversicherung, übernimmt diese unter Umständen auch einen Teil der Rechnung.

Wie wählen Sie Kostenerstattung?

Sie können die Kostenerstattung für sich selbst und/oder mitversicherte Familienangehörige für die Dauer von mindestens drei Monaten wählen. Dabei steht es Ihnen frei, die Kostenerstattung auf die zahnmedizinische Versorgung zu beschränken. Zuerst müssen Sie die Krankenkasse über Ihre Entscheidung informieren. Ihr Zahnarzt wird Sie über die Kostenerstattung aufklären. [1]

 

[1] Eine Information der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). http://www.kzbv.de/musterinfo-kostenerstattung-2011.download.14cbf645bd8df744c4d0f9680f74e561.pdf (abgerufen am 29. Mai 2013).